Barrierefreiheit
Diese Website soll sich bedienen lassen, auch mit Tastatur, mit einem Screenreader oder bei eingeschränktem Sehvermögen. Hier steht, was umgesetzt ist und wo die Grenzen liegen.
Stand der Prüfung
Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026 gegen WCAG 2.2 Stufe AA. Das ist die neuere Fassung der Richtlinien und baut auf WCAG 2.1 auf, auf die sich die europäische Norm EN 301 549 bislang stützt. Es war eine Selbstbewertung: Ich habe jede Seite im Browser auf Handy- und Desktop-Breite durchgemessen (Kontraste, Größe der Tippziele, Überschriften und Bereiche, Alternativtexte und die Namen der Bedienelemente) und sie mit der Tastatur und mit der Einstellung „Bewegung reduzieren“ durchgespielt. Geprüft wurden alle öffentlichen Seiten auf Deutsch und, wo es sie gibt, auf Englisch: Startseite, Pakete & Preise, SEO & KI-Suche, Webdesign in Bad Wörishofen, die beiden Kostenseiten zu Webdesign und Website-Wartung, Vergleich mit WordPress, Qualifikationen, FAQ, Fokus, Impressum, Datenschutzerklärung, diese Seite, Geschenkseite, Partnerprogramm und Fehlerseite. Nicht dabei war die Seite für digitale Produkte, die noch nicht gestartet ist. Bis auf die unten genannten Grenzen erfüllt die Website nach meiner Prüfung die Stufe AA.
Eine Selbstbewertung ersetzt kein Prüfsiegel einer unabhängigen Stelle. Sie sagt dir aber ehrlich, woran ich mich messe. Diese Erklärung ist freiwillig: Die Pflichten aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG), und das bin ich.
Was umgesetzt ist
- Alle Inhalte und Bedienelemente lassen sich per Tastatur erreichen, die Reihenfolge folgt der sichtbaren Anordnung.
- Bedienelemente zeigen einen sichtbaren Fokusrahmen, Formularfelder einen farbigen Rand, sobald sie per Tastatur angesteuert werden. Die feste Navigation und die Kontaktleiste am Handy schieben sich dabei nicht davor.
- Ganz oben liegt eine Sprungmarke „Zum Inhalt springen“, die die Navigation überspringt.
- Texte erfüllen die geforderten Kontrastwerte. Links im Fließtext sind unterstrichen, du musst sie nicht an der Farbe erkennen.
- Tippziele sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß oder haben genug Abstand zum nächsten, Links mitten im Fließtext ausgenommen. Menü-Knopf, Kontaktleiste am Handy, Schließen-Knopf der Leistungs-Details und der Pause-Knopf am Logo-Laufband haben 44 mal 44 Pixel.
- Bilder tragen Alternativtexte. Rein dekorative Grafiken sind so ausgezeichnet, dass Screenreader sie überspringen.
- Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Bewegung: Logo-Laufband, Scroll-Effekte und Lichteffekte stehen still, übrig bleiben kurze Überblendungen. Ohne diese Einstellung lässt sich das Logo-Laufband per Knopf anhalten. Der Lichtrand um die hervorgehobenen Karten auf der Paketseite läuft von selbst nur eine Runde und steht dann still.
- Die Seitenstruktur läuft über echte Überschriften und Bereiche, nicht über Optik allein.
- In den Formularen hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung. Fehler und die Bestätigung nach dem Absenden sind als Meldung für Screenreader ausgezeichnet, und der Fokus springt dorthin.
- Links, die einen neuen Tab öffnen, kündigen das für Screenreader an.
Wo die Grenzen liegen
- Automatische Messungen finden nicht jede Barriere. Manche Probleme zeigen sich erst im echten Gebrauch mit Hilfsmitteln.
- Mit einem Screenreader habe ich die Seiten bei dieser Prüfung nicht durchgehört. Gemessen sind Aufbau, Namen und Reihenfolge, nicht das echte Vorlesen.
- Links führen teilweise auf fremde Websites. Auf deren Barrierefreiheit habe ich keinen Einfluss.
- Impressum und Datenschutzerklärung kommen als fertiger Text vom Rechtstexte-Dienst eRecht24. Die Gestaltung passe ich an, auf Aufbau und Wortlaut habe ich nur begrenzt Einfluss. Einige Links darin öffnen ein neues Fenster, ohne das vorher anzukündigen.
- Die Checkliste zum Herunterladen auf der Geschenkseite ist ein PDF ohne Auszeichnung für Screenreader. Sag mir Bescheid, dann bekommst du den Inhalt in einer zugänglichen Form.
Barriere melden
Wenn dich etwas an der Nutzung hindert, schreib mir über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@einfachmelzer.de. Auf diesen beiden Wegen antworte ich an Werktagen innerhalb von 24 Stunden und sage dir ehrlich, ob und wann ich es beheben kann.
Und bei deinem Projekt?
Wer online verkauft, ist seit Juni 2025 oft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ich baue Kundenseiten von vornherein so, dass sie sich per Tastatur und Screenreader bedienen lassen, und prüfe das vor dem Launch. Ob dein Angebot unter die Pflicht fällt, klären wir im Erstgespräch. Eine Rechtsberatung ist das nicht: wenn dein Fall heikel ist, schaut besser einmal ein Anwalt drüber.
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